Ab sofort gelten in Rheinland-Pfalz für Schulen folgende Absonderungsregeln bei einer Coronainfektion:

Maskenpflicht

  • Wer positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt hat, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach fünf Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. 
  • Die Maske darf abgesetzt werden, sofern
  • im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann  oder
  • ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht [...]
  • Ist das Tragen einer Maske z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht. 

Verhalten im Krankheitsfall

Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!  

Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sollen ebenso wie Lehrkräfte die Schule nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt. Damit schützen sie sich selbst und andere und tragen zu einem gut laufenden Schulbetrieb bei. 

Verhalten im Fall einer symptomlosen Infektion

Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.

Meldepflicht

Mit dem Wegfall der Absonderungsverordnung entfällt die bisherige Meldepflicht für den Schulbereich. [...]

Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln & aktualisierter Hygieneplan

Darüber hinaus gelten selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln für alle weiter: Einhaltung der persönlichen Hygiene; regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume sowie die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske. [...]

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