Schulpendler, die regelmäßig auf den Linien 599-105, 590-211, 599-206 und 547-119 verkehren, dürfen sich nun ebenfalls auf Verstärkerfahrten mit zusätzlichen Bussen freuen.

Bei so genannten Verstärkerfahrten folgt ein Bus der regulären Linie, wodurch sich die Zahl der Fahrgäste auf zwei Fahrzeuge verteilt. Das trägt zur Sicherheit der Mitfahrenden und zum Infektionsschutz aufgrund der Corona-Pandemie bei. Die Fahrten, die ab Montag (16. November) angeboten werden, im Einzelnen:

·         547-119: Bad Bergzabern - Vollmersweiler - Schaidt - Freckenfeld - Minfeld - Kandel – Wörth (Abfahrt 6:52 Uhr, 1. Stunde Hinfahrt)

·         590-211: Westheim - Lingenfeld –Germersheim (Abfahrt 7:17 Uhr, 1. Stunde Hinfahrt)

·         599-105: Freisbach - Weingarten - Schwegenheim - Lingenfeld –Germersheim  (Abfahrt 6:49 Uhr, 1. Stunde Hinfahrt)

·         599-206: Germersheim - Lingenfeld (Abfahrt 12:56 Uhr, 6. Stunde Heimfahrt)

In Anbetracht der Infektionszahlen im Kreis Germersheim möchten wir noch einmal an alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft appellieren die Regeln zur Hygiene und Kontaktreduktion einzuhalten, sowohl innerhalb der Schule als auch außerhalb. Alle unsere Maßnahmen in der Schule, einschließlich der seit letzten Montag erweiterten Maskenpflicht und Abstandsvorgaben, helfen nur, wenn auch im privaten Umfeld großer Wert auf die geltenden Regelungen gelegt wird und so die Wahrscheinlichkeit Infektionen von außen in die Schule zu tragen reduziert wird.

Versuchen Sie in diesen schwierigen Zeiten Kontakte, insbesondere ohne Maske und Abstand, zu vermeiden; nur so reduzieren Sie das Infektions- oder Quarantänerisiko und erleichtern dem Gesundheitsamt gegebenenfalls die Kontaktverfolgung.

Nur wenn wir alle mithelfen, werden die derzeitigen zusätzlichen Einschränkungen Erfolg haben und zum erhofften Rückgang der Corona-Infektionen führen.

Bei Fragen finden Sie weitere Erläuterungen auf der Corona-Webseite des Kreises Germersheim oder Sie wenden sich an die Telefon-Hotline des Bürgertelefons unter 07274-53-131.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die vergangenen Wochen waren geprägt von Einschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Diese haben unseren Schulalltag maßgeblich verändert. Seit dieser Woche gilt nun die erweiterte Maskenpflicht, was zu einer hitzigen Debatte führte. Diskutiert wurde vor allem die Wiedereinführung des Wechselmodells (Szenario 2). Argumente aus den Reihen der Schülerschaft haben wir im Folgenden für euch zusammengestellt: 

Für Szenario 2 spricht zunächst die Verringerung der Ansteckungsgefahr, da die notwendigen Abstände besser eingehalten werden können. Dies betrifft nicht nur den Unterricht, sondern auch die Schulwege, denn die meisten von uns sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. In der Phase des Präsenzunterrichts fördert die Reduzierung der Lerngruppen ein individuelles und konzentriertes Arbeiten. Für den Fernunterricht ist das EGW digital gut aufgestellt. Es existieren Moodlekurse, Leihgeräte im Bedarfsfall sowie Erfahrungen aus dem Frühjahr. 

Kritik ruft hervor, dass weniger Unterrichtsstoff vermittelt werden kann. Auf die Neueinführung im Präsenzunterricht folgt die Übungsphase im Homeschooling. Direkte Hilfestellungen durch den Lehrer sind dann erst wieder vor Ort möglich. Besonders kritisch wird die Situation aus Sicht der AbiturientInnen, da sie die Vorbereitung auf die Prüfungen erschwert. Unsere Kleinsten, die SchülerInnen der Klassenstufe 5, stehen vor dem Problem, dass ihre Klassengemeinschaften weniger ausgeprägt sind. Nach ihrem Wechsel in die neue Schulform sind das Lernen in der Gemeinschaft sowie die direkte Ansprache sehr wichtig. Eigenständigkeit im Heimunterricht kann hier nicht vorausgesetzt werden. Ihre berufstätigen Eltern sind in dieser Phase mit der Frage der Betreuung und Hilfestellung konfrontiert. Technische Probleme lassen sich überdies nicht ausschließen. – Die vorgeschriebene Maskenpflicht gilt übrigens auch in Szenario 2. 

Wir als SV sind uns der Ernsthaftigkeit der Situation bewusst und nehmen eure Fragen, Probleme und Anregungen ernst. In der Schulgemeinschaft sind Zusammenhalt und kollektives Handeln wichtig. Wir sitzen alle im selben Boot. Daher: Teilt uns eure Meinung auf den bekannten Kommunikationswegen mit (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - @svegwoerth) oder sprecht uns im Schulgebäude an!

Die Entwicklung der nächsten Wochen ist abzuwarten. Der Schulbetrieb ist abhängig von den Entscheidungen von Bund und Ländern. Zum Schutz aller möchten wir nochmals an die Beachtung der Hygieneregeln erinnern: Haltet Abstand! Tragt eure Maske! Wascht die Hände! 
Lüftet die Klassenräume! Benutzt die Warn-App!

Bleibt gesund!

Zwischenzeitlich erreichten uns weitere offizielle Informationen und Vorgaben zur Maskenpflicht an Schulen:
Die Maskenpflicht ist Teil der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung sowie des aktuellen Hygieneplans Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz. Sie gilt auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude und Außenbereich) sowie während des gesamten Schultags (Unterrichts- und Pausenzeiten).
Ausnahme: in den großen Pausen auf dem Schulhof, sofern der Mindestabstand von 1,5m zu allen weiteren Personen gewahrt bleibt bzw. zum Essen in der Mensa.

Im Gegensatz zu den bekannten textilen Barrieren, die Nase, Wangen und Kinn enganliegend bedecken müssen, sind Gesichtsvisiere (face shields) keine zugelassene Mund-Nasen-Bedeckung. Zum Tausch durchfeuchteter Masken empfiehlt es sich ebenfalls mehrere Masken zum Wechseln mitzubringen.

Praktischer Sportunterricht kann im Innenbereich nicht stattfinden. Im Freien ist er je nach Witterungslage möglich; bei Einhaltung des Abstandgebots kann im Freien auf das Tragen der Masken verzichtet werden.

Sofern die Raumkapazitäten es ermöglichen, werden die Kursarbeiten der Leistungskurse in der MSS 13 in Räumen geschrieben, die die Einhaltung des Abstandgebots sicherstellen, so dass auch dort ausnahmsweise am Platz die Maske abgenommen werden kann.

Für eine Befreiung von der Maskenpflicht oder vom Besuch des Präsenzunterrichts muss ein qualifiziertes ärztliches Attest zur Prüfung durch die Schule vorgelegt werden. Ansprechpartner sind die Jahrgangsstufenleiter. Aus dem Attest muss neben einer Diagnose auch eine konkrete Begründung für die Befreiung von der Maskenpflicht hervorgehen. Eine ärztliche Empfehlung allein ist nicht ausreichend.
Im Falle einer Befreiung von der Maskenpflicht muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt 1,5m Abstand zu weiteren Personen gewährleistet sein. Ist dies schulorganisatorisch nicht möglich, kann der Unterricht vor Ort nicht besucht werden.

Detailliertere Informationen auf der Seite des Landes: „Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen“ und „Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen“

Leider können wir unsere Ganztagsschule nicht wie gewohnt fortsetzen. Um die sozialen Kon­takte unserer Ganztagsschülerinnen und -schüler zu reduzieren, ist eine Veränderung unseres Ganztagsschulangebotes nötig. Die Anzahl der Kontakte außerhalb der Klassengemeinschaft des Vormittags sind vor allem im AG-Bereich hoch. Daher können wir keine Arbeitsgemein­schaften mehr durchführen. Die Schüle­rinnen und Schüler werden daher in der Hausaufgaben­gruppe von 14.00 Uhr bis 15.45 Uhr betreut. Damit arbeiten die Schülerinnen und Schüler am Nachmittag in einer konstanten Lerngruppe. In dieser Zeit werden die schriftlichen Hausaufga­ben erledigt, für Überprüfungen gelernt, stille Beschäftigungen am Platz durchgeführt und Auf­enthalte im Freien ermöglicht.

Wir bedauern es sehr, auf den Bereich der Ganztagsschule verzichten zu müssen, der den Schü­lerinnen und Schülern besondere Freude bereitet. Aber nur so können wir den gesundheitlichen Schutz aller am Schulleben beteiligten, besonders auch der Ganztagsschülerinnen und -schüler, bestmöglich gewährleis­ten.

All unsere Bemühungen und Kapazitäten richten sich derzeit auf die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, um den Schülerinnen und Schülern in dieser herausfordernden Zeit möglichst viel Stabilität zu bieten. Daher bitten wir um Verständnis, dass es nicht immer gelingt, Einzelanfragen zeitnah zu beantworten.

An dieser Stelle ein allgemeiner Hinweis:

Im Falle einer positiven Corona-Infektion an unserer Schule folgen wir den konkreten Vorgaben des Gesundheitsamts Germersheim (Kontaktermittlung, Quarantänebestimmungen, Datenweitergabe, etc.). Die Schule ist beauftragt, Betroffene über eine verhängte Quarantäne und deren Dauer zu informieren. 
Auf Basis der verfügbaren Testkapazitäten entscheidet das Gesundheitsamt, ob Tests durchgeführt werden, über den Ablauf der notwendigen Tests und informiert die Betroffenen. Von direkten Anfragen bittet das Gesundheitsamt aufgrund der aktuellen Fallzahlen Abstand zu nehmen.

Bei Bedarf werden weitere Hinweise auch über Moodle an alle Schülerinnen und Schüler, betroffene Klassen oder Jahrgangsstufen weitergegeben.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-10, die sich derzeit Corona bedingt (vorsorglich) zuhause befinden, können sich zukünftig mithilfe des digitalen Klassenbuches über den Unterrichtsstoff und Hausaufgaben informieren. Es steht den jeweiligen Klassen in deren Moodle-Gruppen zur Verfügung. Mögliche Ergänzungen (Arbeitsblätter u. ä.) finden sich im Bereich der jeweiligen Fächer.

Im Zuge der bundesweiten Maßnahmen zur Corona-Eindämmung hat das Ministerium für Bildung in Mainz ab Montag, den 02.11.2020, landesweit eine Maskenpflicht im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5 beschlossen.
Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Infektionszahlen in unserer Region und um uns alle gegenseitig bestmöglich zu schützen, bitten wir um eine gewissenhafte Einhaltung dieser Regelung.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Meldungen aller Abwesenheiten, genauso wie Krankmeldungen, über das Sekretariat erfolgen müssen.

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