Besser essen! Ein gemeinsames Mittagessen gehört ganz selbstverständlich zur Ganztagsschule. Hier erhalten Sie hierzu alle notwendigen Informationen zur Essensbestellung:

Bestellung der Mittagsverpflegung online:
Auf https://www.opc-asp.de/europa-woerth/ finden die Schüler/Innen eine Wochenübersicht für die Bestellungen anhand eines Speiseplans. Dies bietet die Möglichkeit, dass die Eltern gemeinsam mit den Schülern planen und direkt online bestellen können. Zu beachten ist, dass der Bestellvorgang am Vorabend bereits geleistet sein muss. Die Bestellung kann nur einmal geändert werden.

Stornierung:
Bei Krankheit des Kindes besteht auch weiterhin die Möglichkeit die Bestellung zu stornieren. Dies muss wie bisher dem Sekretariat fristgerecht (am Essenstag bis 9.00 Uhr) gemeldet werden oder Sie können das Essen selbst online abbestellen. Das anteilige Guthaben wird dann dem Essenskonto gutgeschrieben.

Verlust des Chips:
Dies muss unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden, damit die Sperrung des Chips erfolgen kann! Gegen eine Gebühr in Höhe von 5€ wird ein Ersatzchip zur Verfügung gestellt, der direkt vom vorhandenen Guthaben abgebucht wird.

Aufladen des Chips mit Guthaben:
Der Chip wird durch Banküberweisung aufgeladen. Bitte berücksichtigen Sie, dass mindestens 16 € für die wöchentliche Bestellung (4 Mahlzeiten) notwendig sind. Ein entsprechender Hinweis bei Unterschreitung wird auf dem Bestellterminal angezeigt. Des Weiteren ist zu bedenken, dass eine Überweisung bis zu 3 Werktage benötigt. Das Geld muss spätestens am Donnerstag der Vorwoche auf dem Konto eingegangen sein, um eine Bestellung der Mittagsverpflegung zu gewährleisten.
Bitte überweisen Sie bei Geschwisterkindern für jedes Kind einzeln, damit der Betrag dem entsprechenden Konto zugeordnet werden kann (automatische Datenverarbeitung).

Kontoinhaber: Kreisverwaltung Germersheim
IBAN: DE83 5485 0010 1000 2747 93
Geldinstitut: Sparkasse Südpfalz
Verwendungszweck: ID-Nummer, Name und Vorname des Kindes

Die ID-Nummer, der Name und Vorname des Kindes als Verwendungszweck sind zwingend anzugeben, damit der Geldbetrag dem jeweiligen Besitzer des Chips zugeordnet werden kann. Einzahlungen sind ab sofort möglich.

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