Aktuelle Informationen zur Corona-Situation

Ab Montag, den 05.12.2022, gilt die aktualisierte 19. Fassung des Corona-Hygieneplans für Schulen in Rheinland-Pfalz.

Wesentliche Änderungen betreffen vor allem die Regeln für positiv auf Corona getestete Personen, die an die aktuellen Vorgaben in Rheinland-Pfalz angepasst wurden und über die wir auch bereits informiert haben:

Gemäß Schutzmaßnahmenverordnung sind positiv auf das Coronavirus SARSCoV-2 getestete Personen (PCR-Test, durch geschultes Personal vorgenommener PoC-Antigentest oder Selbsttest) verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung
durchgehend eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen.
Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach 5 Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von 10 Tagen.
Die Maske darf abgesetzt werden, sofern
- im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder
- ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht oder
- sich eine positiv getestete Person allein in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhält.
Im Fall einer symptomlosen Coronainfektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet. Seitens der Schule gibt es kein Auskunftsrecht hinsichtlich einer Coronainfektion.

Auch die Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen wurden aktualisiert. Bei leichten Symptomen ohne Fieber darf die Schule besucht werden, bei stärkeren Symptomen erst wieder, wenn die Symptome abgeklungen sind. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler.

Ab sofort gelten in Rheinland-Pfalz für Schulen folgende Absonderungsregeln bei einer Coronainfektion:

Maskenpflicht

  • Wer positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt hat, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach fünf Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. 
  • Die Maske darf abgesetzt werden, sofern
  • im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann  oder
  • ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht [...]
  • Ist das Tragen einer Maske z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht. 

Verhalten im Krankheitsfall

Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!  

Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sollen ebenso wie Lehrkräfte die Schule nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt. Damit schützen sie sich selbst und andere und tragen zu einem gut laufenden Schulbetrieb bei. 

Verhalten im Fall einer symptomlosen Infektion

Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.

Meldepflicht

Mit dem Wegfall der Absonderungsverordnung entfällt die bisherige Meldepflicht für den Schulbereich. [...]

Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln & aktualisierter Hygieneplan

Darüber hinaus gelten selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln für alle weiter: Einhaltung der persönlichen Hygiene; regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume sowie die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske. [...]

Das Bildungsministerium hat Informationen über die Hygieneregeln für Schulen ab 02.05.2022, d.h. ab kommendem Montag herausgegeben. Detailliert informiert das Ministerium im aktuellen Schreiben an die Eltern.

Die wesentlichen Neuerungen sind:
Entsprechend den Anpassungen der Absonderungsverordnung zum 01.05.2022 gilt auch für Schulen: Lediglich infizierte Personen müssen sich in Absonderung begeben, Kontaktpersonen sind - solange sie symptomfrei sind - davon ausgenommen. Die Absonderung endet, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorhanden sind, frühestens nach 5 Tagen, spätestens aber nach 10 Tagen.
Zum 02.05.2022 entfallen die freiwilligen Testangebote zweimal pro Woche. Ebenso entfallen die verpflichtenden 5-Tage-Tests nach Auftreten einer Coronainfektion in einer Lerngruppe. In Ausnahmefällen kann das Gesundheitsamt ein anderes Vorgehen anordnen.
Masken können weiterhin freiwillig getragen werden.
Wie bisher sollen Personen, die Erkältungssymptome zeigen, die Schule nicht besuchen. Nähere Informationen dazu finden sich im aktualisierten Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssysmptomen in Schulen.

Wir hoffen für den Rest des Schuljahres auf einen sicheren und von coronabedingten Einschränkungen freien Schulalltag für unsere ganze Schulgemeinschaft.

Ab dem 04.04.2022 werden die Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie auch im schulischen Umfeld gelockert. Unter anderem entfällt an allen Schulen in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht. Aufgrund der hohen Infektionszahlen in der Region empfehlen wir allerdings das weitere Tragen der Masken. Allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft werden weiterhin zweimal pro Woche Corona-Tests angeboten, an denen freiwillig teilgenommen werden kann. In Lerngruppen, in denen ein Infektionsfall aufgetreten ist, wird dagegen wie bisher an den fünf folgenden Schultagen verpflichtend getestet.
Weitere Informationen können dem „Elternschreiben des Bildungsministeriums“ entnommen werden.

Die bestehenden Regelungen zur Maskenpflicht bleiben aufgrund des hohen Infektionsgeschehens noch zwei Wochen gültig. An den weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz müssen die Masken bis zum 02.04.2022 daher weiterhin auch am Platz getragen werden.

Heute hat das Bildungsministerium ein Elternschreiben mit dem "Fahrplan für das weitere Vorgehen in Bezug auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen an den rheinland-pfälzischen Schulen" bekannt gegeben.

Folgendes Vorgehen ist geplant, falls die Entwicklung der Infektionslage dies zulässt:
Bis Fr. 11.03.2022 wird weiterhin dreimal pro Woche getestet.
Ab Mo. 14.03.2022 wird die Zahl der anlasslosen Tests wieder auf zwei pro Woche (Mo. und Do.) reduziert, bei Infektionsfällen in der Lerngruppe weiterhin an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen getestet. Gleichzeitig soll im Sportunterricht die Maskenpflicht entfallen, so dass regulärer Sportunterricht einschließlich Schwimmen wieder stattfinden kann. Auch im Musikunterricht sollen die Einschränkungen enden.
Eine Woche später, d.h. nach den mündlichen Abiturprüfungen soll ab Mo. 21.03.2022 an den weiterführenden Schulen die Maskenpflicht am Platz wieder entfallen.

Wir hoffen, dass die Infektionslage diese vom Land vorgesehenen Lockerungen zulässt, ein weiteres Stück Normalität in den Schulalltag zurückkehrt und auch die Arbeitsgemeinschaften dann bald wieder starten können.

Zum vorzeitigen Schulschluss am Freitag, 28.01.22 (Zeugnisausgabe) werden weitere Verstärkerbusse nach der 4. Stunde eingesetzt. Hier finden Sie eine Übersicht der Zusatzfahrten.

Am letzten Freitag hat das Rheinland-Pfalz die Corona-Regelungen aktualisiert. Dabei gab es auch neue Vorgaben für den Umgang mit Corona-Fällen in Schulen. Inzwischen haben wir vom Gesundheitsamt die Informationen zur konkreten Umsetzung im Landkreis Germersheim erhalten.
In der neuen Absonderungsverordnung ist wieder vorgesehen, dass bei einem positiven Fall in einer Lerngruppe enge Kontaktpersonen (2m-Radius um die betroffene Person) sich sofort absondern müssen und von der Schule an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies gilt bereits bei einem positiven schulischen Schnelltest. Die übrigen Schülerinnen und Schüler werden wie bisher für 5 Schultage täglich getestet.

Ausgenommen von der Absonderung sind:
- dreifach Geimpfte / Geboosterte (dauerhaft),
- doppelt Geimpfte oder Genesene (für einen Zeitraum von drei Monaten).

Die Absonderung dauert dann regulär 10 Tage. Schülerinnen und Schüler können sich ab Tag 6 durch einen negativen POC- oder PCR-Test einer zertifizierten Teststelle vorzeitig freitesten. Dieser ist privat zu organisieren, die negative Bescheinigung in der Schule vorzulegen.

Die folgende Grafik zeigt die aktuellen Quarantäneregelungen in RLP:

Der aktuelle Hygiene-Plan

Das aktuelle Test-Konzept

Bezüglich der aktuellen Coronasituation hat das Gesundheitsamt ein Infoschreiben herausgegeben, das die wesentlichen Schritte nach einem positiven Schnelltest beinhaltet.

Frau Dr. Hubig wendet sich in einem aktuellen Schreiben an die Elternschaft.

Ab dem 22.11.2021 befindet sich der Landkreis Germersheim in Warnstufe 2. Für die Schulen bedeutet dies, dass zweimal pro Woche getestet wird und die Maskenpflicht auch im Unterricht gilt. Am Europa-Gymnasium wird montags und donnerstags getestet.

Die Verantwortlichen des Landkreises und des Gesundheitsamtes Germersheim empfehlen aufgrund der aktuellen Inzidenzen bei den unter 20jährigen in unserer Region dringend das Tragen der Masken während des gesamten Schulbesuchs. Unter den gegebenen Umständen weisen wir auch nochmals auf die Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln hin.

Derzeit befinden sich einige Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen unserer Schulgemeinschaft nach der Bestätigung positiver Schnelltests in Quarantäne. Auch unter den Lehrkräften gab es gegen Ende der vergangenen Woche Verdachtsfälle, die zwischenzeitlich bestätigt wurden.

Da es in praktisch allen Klassen Kontaktsituationen gab, testet sich in den kommenden Tagen die gesamte Schulgemeinschaft in Absprache mit dem Gesundheitsamt und gemäß dem Test- und Hygienekonzept (bis voraussichtlich Donnerstag, 11.11.2021) täglich. Selbstauskünfte über häusliche Tests sind in diesen Tagen nicht möglich. Ebenfalls gilt die Maskenpflicht in dieser Zeit für den gesamten Schulbesuch. Unter diesen Bedingungen entfallen die Arbeitsgemeinschaften, der Betrieb der Ganztagsschule ist davon nicht betroffen.

Ein Corona-Impfangebot ohne Voranmeldung gibt es am Donnerstag, dem 04.11.2021, von 8 bis 16 Uhr durch den Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Hof der BBS Wörth in der Hanns-Martin-Schleyer-Str. 3. Ein Ausweis ist erforderlich.
Minderjährige von 12 bis 15 Jahren können nur in Begleitung von mindestens einem Elternteil geimpft werden, im Alter von 16 bis 17 Jahren ist eine von einem Elternteil unterschriebene Einverständniserklärung vorzulegen.
Minderjährigen im Alter von 12 bis 17 Jahren wird der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer angeboten, Volljährige können sich wahlweise mit Comirnaty von BioN-Tech/Pfizer oder dem Vakzin von Johnson&Johnson impfen lassen.

Nach den Informationen des Landes werden in den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien die Corona-Selbsttests wie gewohnt zweimal pro Woche stattfinden.

Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler landesweit einmal pro Woche montags.

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