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Bei Fragen zur Mainzer Studienstufe wenden Sie sich bitte an Herrn Kappes. |
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Die Mainzer Studienstufe (Abkürzung MSS) ist die gymnasiale Oberstufe in Rheinland-Pfalz. Ausführliche Informationen sind im Internet unter MSS.bildung-rp.de zu finden. Hier kann auch die Broschüre zur Mainzer Studienstufe heruntergeladen werden. Im Rahmen unserer Homepage kann nur ein kleiner Bereich der Struktur und Organisation der MSS angesprochen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kappes (s.o.).
Überblick
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Anmeldung zur MSS (von anderen Schulen) |
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MSS: ANMELDUNG ZUR MSS (von anderen Schulen)
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Voraussetzungen |
siehe www.mss.bildung-rp.de. (Bei fehlender 2. Pflichtfremdsprache von Klasse 7 – 10 muss am EGW Latein 5 stündig als Grundfach belegt werden.)
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Anmeldetermine |
Die (vorläufige) Anmeldung findet bis zum 01. März des jeweiligen Jahres statt. Eine endgültige Aufnahme erfolgt erst nach Vorlage des Jahreszeugnisses der Klasse 10.
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Anmeldeverfahren |
Gilt für alle Bewerber:
In jedem Fall gilt, dass mit der (vorläufigen) Anmeldung noch keine Aufnahme erfolgt. Die Anmeldung wird von uns bestätigt. Sie ist keine Aufnahmebestätigung. Die Aufnahme erfolgt erst am Ende der Jahrgangsstufe 10, wenn alle Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt sind. Bewerber von Realschulen Plus oder Integrierten Gesamtschuĺen Schüler der Realschule Plus oder der Integrierten Gesamtschule erhalten im Halbjahreszeugnis 10 keine Empfehlung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Stattdessen erhalten sie ein Begleitschreiben der Schule, in dem das Vorliegen der Voraussetzungen bescheinigt wird. Dieses wird bei der (vorläufigen) Anmeldung benötigt. Am Ende der zehnten Klasse erhalten die Schüler schließlich eine Übergangsberechtigung, die Voraussetzung für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe ist. Bewerber von noch bestehenden Haupt- oder Realschulen: Hier gilt die alte übergreifende Schulordnung. Diese Schüler benötigen weiterhin zum Halbjahr der Klasse 10 eine Empfehlung der abgebenden Schule, um sich für die gymnasiale Oberstufe anzumelden.
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Aufnahmeverfahren |
Die Anmeldungen aller aufnehmenden Schulen in unserem Bereich werden einer koordinierenden Stelle übermittelt.
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Aufnahmezusage |
Nach Abschluss der Koordination erhalten Sie die Nachricht, ob Sie bei uns oder einer anderen Schule in die MSS aufgenommen werden. |
Stand: April 2012
MSS: DER ZEITRAHMEN
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Klasse 10 |
Information der Schüler über die Mainzer Studienstufe durch die MSS-Leitung und die Fachlehrer Informationsabend für die Eltern Fächerwahl: Angabe von drei Leistungsfächern und sechs Grundfächern, evtl. zusätzliches Fach außerhalb der Pflichtstundenzahl (siehe MSS-Broschüre).
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Jahrgangsstufe 11 |
Zugangsvoraussetzung (für Schüler des EGW): Versetzung von 10 nach 11 erforderlich
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Halbjahr 11/1 |
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Halbjahr 11/2 |
Am Ende der Jahrgangsstufe 11 erhalten die Schüler sowohl die Noten aus 11/2 (diese fließen in die Qualifikation ein) als auch eine Jahresnote, die sich aus den Noten von 11/1 und 11/2 im Verhältnis 1:2 ergibt.
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Jahrgangsstufe 12 |
Zugangsvoraussetzung: Zulassung von 11 nach 12 erforderlich; entscheidend ist die Jahresnote aus MSS 11.
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Halbjahr 12/1 |
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Halbjahr 12/2 |
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In Jahrgangsstufe 12 werden in der Regel auch Facharbeit und / oder Besondere Lernleistung angefertigt. Beide Arbeiten sind fakultativ. Die Facharbeit ist eine selbstständige Hausarbeit, die in einem der drei Leistungsfächer während eines Zeitraums von zwölf Unterrichtswochen angefertigt wird. Zu bemerken ist, dass ohne die Facharbeit die maximale Punktzahl in der Gesamtqualifikation nicht erreicht werden kann (sehr wohl aber ein Abitur mit dem Notendurchschnitt 1,0). Nach der Neuregelung fließt die Facharbeit einfach gewichtet in die Qualifikation ein (im Abiturjahrgang 2013 letztmalig zweifach gewichtet). Die Facharbeit kann einen Einfluss auf die Zulassung zur Jahrgangsstufe 13 haben. Die Besondere Lernleistung (BLL) ist ebenfalls eine Hausarbeit, die über einen Zeitraum von einem Jahr angefertigt wird. Sie muss nicht einem Leistungsfach zuzuordnen sein, wohl aber einem oder mehreren Schulfächern. Ihre Leistungen fließen in die Qualifikation im Prüfungsbereich ein. Da die BLL mit den anderen erreichten Leistungen in den Prüfungen „verrechnet“ wird, kann die maximale Punktzahl auch ohne eine BLL erreicht werden. Hat ein Schüler 5 Prüfungsfächer, kann eine BLL in einem der mündlichen Prüfungsfächer die entsprechende Prüfung ersetzen.
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Jahrgangsstufe 13 |
Zugangsvoraussetzung: Erreichbarkeit der Qualifikation in Block I Nach
den Sommerferien bis März des darauf folgenden Jahres
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Januar |
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März |
Qualifikation für die Zulassung zum mündlichen Abitur erforderlich
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Die Prüfungsqualifikation (Qualifikation Block II) ist zum Bestehen des Abiturs erforderlich.
Zusatz: Bei Anfertigung einer Besonderen Lernleistung (BLL, Jahresarbeit) in MSS 12 kann diese mit entsprechender Verrechnung in die Prüfungsqualifikation eingebracht werden. Zu den Details schauen Sie bitte in der Broschüre nach oder fragen Sie unseren MSS-Leiter.
Ende
März
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MSS: DAS KURSSYSTEM
In der MSS findet der Unterricht nicht in Klassen, sondern in nach Fächern zusammengestellten Kursen statt.
Jeder Kurs hat eine andere Schülerzusammensetzung und bleibt durchgehend erhalten. Die Leistungskurse werden in der Regel mit fünf Wochenstunden, die Grundkurse mit drei Wochenstunden unterrichtet.
Ausnahmen: Gemeinschaftskunde, Sport, Religion, Ethik
MSS: DIE FÄCHERWAHL
Es müssen drei Leistungsfächer (LF) und sieben Grundfächer (GF) im Pflichtbereich belegt werden.
Die Auswahl ist nicht beliebig möglich. Sie ist an eine Fächerkombinationstabelle und die Gegebenheiten der jeweiligen Schule gebunden. Die Fächerkombinationstabelle enthält alle zugelassenen Leistungsfachkombinationen und deren zugehörige Grundfachkombinationen.
Die Gegebenheiten der Schule berücksichtigen die Anzahl der Bewerber für ein bestimmtes Fach, die Verfügbarkeit an Lehrkräften und Lehrerstunden sowie die Realisierung des Jahrgangsstundenplanes.
MSS: DIE FÄCHERWAHL AM EGW
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Die Fächerwahl vollzieht sich in zwei Teilen: |
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Information und Beratung |
Ausgabe des Informationsheftes des Ministeriums Erläuterung der fachspezifischen Inhalte durch die Fachlehrkräfte in den jeweiligen Klassen Informationen zu den Unterschieden in den Leistungsfach- oder Grundfach-Anforderungen Zusatzinformationen für spezielle Fächer nach Bedarf
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Fächerwahl (vor den Osterferien) |
Erfassung der Leistungs- und Grundfachwünsche; Abgleich der Wünsche mit den Möglichkeiten der Schule; Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ihre individuelle Belegung für die Oberstufe. |
MSS: DIE PHASEN UND QUALIFIKATIONEN
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Diese drei Phasen gliedern die Oberstufe |
Einführungsphase |
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Qualifikationsphase |
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Prüfungsphase |
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Neuregelung seit dem Schuljahr 2011/2012 (also ab dem Abiturjahrgang 2014).
Die Qualifikationen Block I und Block II regeln Art und Anzahl der jeweils einzubringenden Kurse mit gewissen Mindestanforderungen. Beide Qualifikationen sind zum Bestehen des Abiturs notwendig.
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Qualifikation Block I |
Qualifikation Block II |
| Bestimmte Leistungen in den Grund- und Leistungsfächern während der Halbjahre 11/2 bis 13. | Leistungen in den Prüfungen und die BLL (falls angefertigt) |
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Einführungsphase 11/1 |
Dient zur „Eingewöhnung“ an das Kurssystem und die Arbeitsweise in der Oberstufe. Die hier erbrachten Leistungen fließen nicht in die Abiturnote ein.
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Qualifikationsphase 11/2 |
Alle belegten Fächer und deren Punkte werden registriert, aber nicht alle Leistungen müssen in die Qualifikation eingebracht werden. Nach bestimmten Regeln (siehe MSS-Broschüre) müssen Kurshalbjahre der Leistungs- und der Grundkurse in die Qualifikation Block I „eingebracht“ werden.
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Prüfungsphase innerhalb 13 |
Schriftliches und mündliches Abitur Für die Qualifikation Block II zählen die 3 schriftlichen Prüfungsfächer (1., 2., 3. Leistungsfach), die mündliche(n) Prüfung(en) und ggf. die Besondere Lernleistung. |
MSS: DAS PUNKTEKREDITSYSTEM
In der Oberstufe werden die Noten in Punkte umgerechnet. Der Note „ungenügend“ werden null Punkte zugeordnet, alle anderen Noten werden dreistufig differenziert und auf einer Skala von 1 bis 15 umgerechnet.
Das Punktekreditsystem erfasst die jeweils belegten Fächer mit den erreichten Punkten aus der Qualifikations- und Prüfungsphase. Es dient zur Berechnung der einzelnen Qualifikationen und der Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses.
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verfasst von: Ka |
MSS: DIE STUDIENFAHRT
In jedem Schuljahr finden für die Jahrgangsstufe 12 ca. einwöchige Studienfahrten statt, die in aller Regel Anfang Mai durchgeführt werden.
In den vergangenen Jahren standen Großstädte wie Amsterdam, Barcelona, Neapel und Rom auf dem Programm, ebenso Fahrten nach Irland, in die Toscana, Wanderungen durch die Pyrenäen und Kanufahrten auf der Dordogne.
Die Studienfahrten werden fachspezifisch gestaltet und die entsprechenden Themen in den Unterricht integriert. Sie werden von den Kursen eines Leistungskursbandes durchgeführt und von den Kursleitern und Schülern gemeinsam vor- und nachbereitet.
Es können verschiedene inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden (geographische, naturwissenschaftliche, historische, kunst- und kulturhistorische, musikalische, sprachliche, sportliche...) - je nach Fach und Reiseziel.
Die Studienfahrten haben das Ziel, vorhandenes Wissen zu vertiefen, neue Kenntnisse zu erwerben, "vor Ort" zu überprüfen und das soziale Miteinander zu pflegen.
Das Anmeldeformular zur Studienfahrt mit den wesentlichen Regelungen und Vereinbarungen kann hier heruntergeladen werden.
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verfasst von: Ha |