Klasse 10

Information der Schüler über die Mainzer Studienstufe durch die MSS-Leitung und die Fachlehrer

Informationsabend für die Eltern

Fächerwahl: Angabe von drei Leistungsfächern und sechs Grundfächern, evtl. zusätzliches Fach außerhalb der Pflichtstundenzahl (siehe MSS-Broschüre).

Jahrgangsstufe 11

Dies ist der Beginn der gymnasialen Oberstufe.

Zugangsvoraussetzung (für Schüler des EGW): Versetzung von 10 nach 11 erforderlich.

Grundsätzlich ist die MSS in Halbjahre gegliedert: 11/1 , 11/2 , 12/1 , 12/2 , 13

Das "Halbjahr" 13 erstreckt sich vom Sommer bis Ende März des Folgejahres und ist damit länger als die anderen Halbjahre. In diesem letzten Halbjahr finden auch alle Abiturprüfungen statt.

 

Halbjahr 11/1  

Einführungsphase:

Die Noten aus 11/1 fließen nicht in die Gesamtqualifikation (und damit in die Abiturnote) ein, wohl aber in die Jahresnote 11. Die Jahresnoten entscheiden über die Zulassung zur Jahrgangsstufe 12.

In den beiden Wochen vor den Herbstferien findet für alle Schüler der Jahrgangsstufe 11 ein Betriebspraktikum statt. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Halbjahr 11/2  

Qualifikationsphase:

Mit diesem Halbjahr beginnt die Qualifikationsphase. Das bedeutet, dass die Halbjahresnoten ab 11/2 nach bestimmten Kriterien in die Abiturnote einfließen.

Am Ende der Jahrgangsstufe 11 erhalten die Schüler sowohl die Noten aus 11/2 (diese fließen in die Qualifikation ein) als auch eine Jahresnote, die sich aus den Noten von 11/1 und 11/2 im Verhältnis 1:2 ergibt.

Jahrgangsstufe 12

Zugangsvoraussetzung: Zulassung von 11 nach 12 erforderlich; entscheidend ist die Jahresnote aus MSS 11.

 

Halbjahr 12/1

Qualifikationsphase

 

Halbjahr 12/2

Qualifikationsphase

 

In Jahrgangsstufe 12 werden in der Regel auch Facharbeit und / oder Besondere Lernleistung angefertigt. Beide Arbeiten sind fakultativ.

Die Facharbeit ist eine selbstständige Hausarbeit, die in einem der drei Leistungsfächer während eines Zeitraums von zwölf Unterrichtswochen angefertigt wird. Zu bemerken ist, dass ohne die Facharbeit die maximale Punktzahl in der Gesamtqualifikation nicht erreicht werden kann (sehr wohl aber ein Abitur mit dem Notendurchschnitt 1,0).

Die Facharbeit fließt einfach gewichtet in die Qualifikation ein.

Die Facharbeit kann einen Einfluss auf die Zulassung zur Jahrgangsstufe 13 haben.

Die Besondere Lernleistung (BLL) ist ebenfalls eine Hausarbeit, die über einen Zeitraum von einem Jahr angefertigt wird. Sie muss nicht einem Leistungsfach zuzuordnen sein, wohl aber einem oder mehreren Schulfächern. Ihre Leistungen fließen in die Qualifikation im Prüfungsbereich ein. Da die BLL mit den anderen erreichten Leistungen in den Prüfungen „verrechnet“ wird, kann die maximale Punktzahl auch ohne eine BLL erreicht werden.

Hat ein Schüler 5 Prüfungsfächer, kann eine BLL in einem der mündlichen Prüfungsfächer die entsprechende Prüfung ersetzen.

Jahrgangsstufe 13

Zugangsvoraussetzung: Erreichbarkeit der Qualifikation in Block I

 

Januar

Prüfungsphase (schriftliches Abitur)

 

März

Qualifikation für die Zulassung zum mündlichen Abitur erforderlich

Prüfungsphase (mündliches Abitur)

 

Die Prüfungsqualifikation (Qualifikation Block II) ist zum Bestehen des Abiturs erforderlich.

Zusatz: Bei Anfertigung einer Besonderen Lernleistung (BLL, Jahresarbeit) in MSS 12 kann diese mit entsprechender Verrechnung in die Prüfungsqualifikation eingebracht werden. Zu den Details schauen Sie bitte in der Broschüre nach oder fragen Sie unseren MSS-Leiter.

Ende März: Entlassung mit der Verleihung der Abiturzeugnisse

 

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